VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
DIE PREISE sind in EURO
gestellt und verstehen sich freibleibend ab Werk oder Lager entsprechend
der Angaben im Angebot. Teurungs-Zuschläge werden
stets in der am Tag der Lieferung gültigen Höhe in
Rechnung gestellt.
DER VERSAND geschieht bei allen, auch frachtfreien Lieferungen, auf Gefahr des Bestellers.
DIE LIEFERZEIT wird so
angegeben, wie sie mit Wahrscheinlichkeit eingehalten werden kann.Höhere
Gewalt,
Streik, Aufruhr, Aussperrungen, Betriebsstörungen,
Transportverzug und ähnliche von mir nicht verschuldete
Umstände entbinden mich von der Einhaltung der Lieferfrist.
Das gleiche gilt, wenn und solange der Besteller
seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt.
DAS EIGENTUM an allen
gelieferten Waren behalte ich mir bis zur vollständigen Bezahlung vor.
Verpfändung
und Sicherheitsübereignung sind bis zur vollen Bezahlung
nicht gestattet, Forderungsrechte an Dritte aus den
von mir gelieferten Waren gelten deshalb an mich abgetreten.
DIE ZAHLUNG hat innerhalb
8 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder nach 30 Tagen ohne Abzug
zu erfolgen. Reparaturen, Dienstleistungen und Honorare
sind jeweils sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zielüberschreitungen kommen ab Verfalltag Zinsen
in banküblicher Höhe zur Anrechnung. Einer
besonderen Inverzugsetzung bedarf es hierbei nicht. Die
Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung
von mir bestrittener Gegenansprüche ist nicht statthaft.
MASSE, GEWICHTE und ABBILDUNGEN sind für die Ausführung nur
verbindlich, wenn dies ausdrücklich
bestätigt ist, Änderungen bleiben stets vorbehalten.
An Zeichnungen, Angeboten und anderen Unterlagen
behalte ich mir ausdrücklich Eigentums- und Urheberrecht
vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht
werden und sind auf Verlangen an mich zurückzugeben.
GEWÄHRLEISTUNG für
alle von mir gelieferten Teile übernehme ich grundsätzlich auf
24 Monate ( bei Dauer-
betrieb 3 Monate ) ab Lieferung mit der Maßgabe,
daß ich die infolge schlechten Materials, fehlerhafter Bau-
art oder mangelhafter Ausführung schadhaft gewordenen
Teile bei frachtfreier Zurückstellung an das Liefer-
werk nach eigener Wahl instandsetze oder neue liefere.
Entschädigungen für Betriebsstörungen, Ausfälle, Aus-
und Einbau usw. werden nicht geleistet. Die Gewährleistung
entfällt, wenn seitens des Bestellers oder durch
Dritte eigenmächtige Eingriffe vorgenommen werden.
Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung,
Einbaufehler, falsche Inbetriebnahme, mangelhafte Wartung,
ungeeignete Betriebsmittel, Trockenlauf, che-
mische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse
entstehen, übernehme ich keine Haftung. Natürlicher
Verschleiß ist von der Garantie ausgeschlossen.
Solange der Abnehmer mit seinen Zahlungsverpflichtungen
an mich im Rückstand ist, kann die Beseitigung von
Mängeln verweigert werden. Bei Lieferung von Fremd-
fabrikaten gelten nur die Bedingungen meiner Unterlieferanten.
ERFÜLLUNGSORT und GERICHTSSTAND für alle
aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitfälle ist
München.
OHNEBERG hydraulik4u
Inh. STEFAN OHNEBERG