VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

DIE PREISE sind in EURO gestellt und verstehen sich freibleibend ab Werk oder Lager entsprechend
der Angaben im Angebot. Teurungs-Zuschläge werden stets in der am Tag der Lieferung gültigen Höhe in
Rechnung gestellt.

DER VERSAND geschieht bei allen, auch frachtfreien Lieferungen, auf Gefahr des Bestellers.

DIE LIEFERZEIT wird so angegeben, wie sie mit Wahrscheinlichkeit eingehalten werden kann.Höhere Gewalt,
Streik, Aufruhr, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Transportverzug und ähnliche von mir nicht verschuldete
Umstände entbinden mich von der Einhaltung der Lieferfrist. Das gleiche gilt, wenn und solange der Besteller
seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt.

DAS EIGENTUM an allen gelieferten Waren behalte ich mir bis zur vollständigen Bezahlung vor. Verpfändung
und Sicherheitsübereignung sind bis zur vollen Bezahlung nicht gestattet, Forderungsrechte an Dritte aus den
von mir gelieferten Waren gelten deshalb an mich abgetreten.

DIE ZAHLUNG hat innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder nach 30 Tagen ohne Abzug
zu erfolgen. Reparaturen, Dienstleistungen und Honorare sind jeweils sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zielüberschreitungen kommen ab Verfalltag Zinsen in banküblicher Höhe zur Anrechnung. Einer
besonderen Inverzugsetzung bedarf es hierbei nicht. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung
von mir bestrittener Gegenansprüche ist nicht statthaft.

MASSE, GEWICHTE und ABBILDUNGEN sind für die Ausführung nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich
bestätigt ist, Änderungen bleiben stets vorbehalten. An Zeichnungen, Angeboten und anderen Unterlagen
behalte ich mir ausdrücklich Eigentums- und Urheberrecht vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht
werden und sind auf Verlangen an mich zurückzugeben.

GEWÄHRLEISTUNG für alle von mir gelieferten Teile übernehme ich grundsätzlich auf 24 Monate ( bei Dauer-
betrieb 3 Monate ) ab Lieferung mit der Maßgabe, daß ich die infolge schlechten Materials, fehlerhafter Bau-
art oder mangelhafter Ausführung schadhaft gewordenen Teile bei frachtfreier Zurückstellung an das Liefer-
werk nach eigener Wahl instandsetze oder neue liefere. Entschädigungen für Betriebsstörungen, Ausfälle, Aus-
und Einbau usw. werden nicht geleistet. Die Gewährleistung entfällt, wenn seitens des Bestellers oder durch
Dritte eigenmächtige Eingriffe vorgenommen werden. Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung,
Einbaufehler, falsche Inbetriebnahme, mangelhafte Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, Trockenlauf, che-
mische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse entstehen, übernehme ich keine Haftung. Natürlicher
Verschleiß ist von der Garantie ausgeschlossen. Solange der Abnehmer mit seinen Zahlungsverpflichtungen
an mich im Rückstand ist, kann die Beseitigung von Mängeln verweigert werden. Bei Lieferung von Fremd-
fabrikaten gelten nur die Bedingungen meiner Unterlieferanten.

ERFÜLLUNGSORT und GERICHTSSTAND für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitfälle ist
München.

OHNEBERG hydraulik4u
Inh. STEFAN OHNEBERG

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